Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
IBA-Aqua-Pflege-Produkte GmbH Philippsburg, Geschäftsbereich TechnikCenter
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Kauf-, Werk- und Werklieferungs- und Dienstverträge mit uns einschließlich unserer Beratungen und für unsere Angebote. Für Verträge über die Erbringung von technischen Services (insbes. Inspektion, Wartung und Instandsetzung) wird insbesondere auf XII verwiesen. Einkaufsbedingungen des Kunden sind für uns nicht verbindlich. Ergänzende oder ändernde Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.
- Angebot, Lieferung, Lieferfristen, höhere Gewalt, Vorbehalt der Selbstbelieferung
- Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung, die umgehend erteilt wird. Für den Umfang der Lieferung und andere Vertragsinhalte ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung allein maßgebend. Technische Angaben und Beschreibungen des Liefergegenstandes in Prospekten und sonstigen drucktechnischen Erzeugnissen sind nur verbindlich, wenn auf sie in der Auftragsbestätigung Bezug genommen wird.
- Lieferungen erfolgen ab Werk, wenn nichts anderes vereinbart ist. Geringfügige Änderungen des Liefergegenstandes in Konstruktion, Form und Ausgestaltung sowie in den in der Beschreibung angegebenen Werten sind aus technischen Gründen zulässig, wenn dadurch der Verwendungszweck, die Qualität und die Funktionalität nicht beeinträchtigt werden und wenn diese Änderungen handelsüblich sind.
- Die Liefer- oder Leistungsfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist, oder, falls die Auslieferung sich aus Gründen verzögert, die der Kunde zu vertreten hat, bei Mitteilung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Frist. Die Frist beginnt, wenn alle Einzelheiten des Auftrages geklärt sind. Die Einhaltung der Liefer- oder Leistungsfrist setzt die Erfüllung der bis dahin vom Kunden zu erbringenden Vertragspflichten voraus.
- Verhindern höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen wie Streik oder Aussperrung oder deren Auswirkungen oder sonstige Ereignisse, die außerhalb unseres Willens liegen, die Erfüllung der Liefer- oder Leistungspflicht, verlängern sich die Lieferfristen um die Dauer der Behinderung. Dies gilt auch, wenn derartige Umstände bei unseren Vorlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt. Ist uns oder dem Kunden auf Grund der Lieferverzögerung die Erfüllung des Vertrages unzumutbar, steht der benachteiligten Partei ein Rücktrittsrecht zu.
- Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
- Zeit- und mengengerechte Teillieferungen sind zulässig und können getrennt abgerechnet werden.
-
Verpackung, Versand
- Soweit von uns nicht die Verpackung gestellt wird, trägt der Kunde die Verpackungskosten.
- Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt der Versand auf Rechnung des Kunden.
- Zusätzliche „logistische Dienstleistungen“ wie z. B. Ausstellung oder Bearbeitung von Exportpapieren, Erfüllung von spezifischen Wünschen zur Verpackung oder Kennzeichnung, sowie Lagerhaltung werden gesondert berechnet.
- Europaletten, auf denen die Ware angeliefert wird, sind zusätzlich mit € 30,00 zu bezahlen, wenn und soweit nicht der Kunde bei Anlieferung gleichwertige Europaletten im Tausch an den Frachtführer ausgehändigt hat.
-
Preise, Zahlungsbedingungen
- Sofern sich bei vereinbarten Lieferfristen von mehr als 4 Monaten oder bei Preisvereinbarungen in Rahmenverträgen, wenn zwischen dem Abschluss des Rahmenvertrages und der Lieferung auf seiner Basis mehr als vier Monate liegen, öffentliche Abgaben oder Gebühren, wie Zölle, Mehrwertsteuern oder Maut ändern oder sich die tariflichen oder gesetzliche Lohnvorgaben oder Materialkosten erhöhen und sich diese Änderungen auf unsere ursprüngliche Preiskalkulation auswirken, sind wir berechtigt, angemessene Aufschläge für die eingetretenen Kostensteigerungen vorzunehmen. Das Recht der Preisanpassung beschränkt sich auf maximal 15% des vereinbarten Kaufpreises.
- Preise verstehen sich als Nettobeträge, die gesetzliche Mehrwertsteuer ist hinzuzurechnen. Bei Warenkäufen mit einem geringeren Auftragswert als € 50,00 netto Warenwert fällt eine zu zahlende Handlingspauschale an (Stand derzeit: 15,00 Euro). Alle unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zahlbar, wenn nichts anderes vereinbart ist.
- Bei Banküberweisung oder Zahlung im Wege der SEPA-Firmenlastschrift (SEPA Business to Business Direct Debit) innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir Skonto von 2%, sofern zum Zeitpunkt der Zahlung keine älteren fälligen Rechnungen noch offen sind. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei uns. Ausgenommen vom Skontoabzug sind Dienst- und Werkleistungen. Zahlungen werden auf die jeweils älteste Schuld angerechnet.
- Für Verzugszeiten werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Weiter sind wir berechtigt, im Falle des Verzugs eine Verzugspauschale in Höhe von 20,00 EUR für jede Mahnstufe geltend zu machen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.
- Löst der Kunde Lastschriften, Wechsel oder Schecks nicht ein, stellt er seine Zahlungen ein oder wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunde gefährdet wird, sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung – auch wenn hierfür Wechsel oder Schecks gegeben sind - sofort fällig zu stellen. Einwendungen und Einreden des Kunden bleiben - mit Ausnahme der Einwendung der Vereinbarung eines späteren Fälligkeitszeitpunkts - unberührt. Wir sind in diesen Fällen berechtigt, ausstehende Lieferungen von Vorauszahlung oder Stellung einer Sicherheit abhängig zu machen. Das Nähere regelt § 321 BGB.
- Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, dass seine zugrunde liegenden Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder in einem Gegenseitigkeitsverhältnis (§ 320 BGB) zu den von uns geltend gemachten Ansprüchen stehen. Zurückbehaltungsrechte sind zudem stets ausgeschlossen, wenn sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
-
Eigentumsvorbehalt
- Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung aller offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderung.
- Die Zahlung an uns ist erst mit befreiender Wirkung erfolgt, wenn der Betrag vollständig bei uns eingegangen ist.
- Die Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne dass uns hieraus Verpflichtungen erwachsen. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung unserer Ware mit anderen uns nicht gehörenden Waren steht uns das Miteigentum an der neuen beweglichen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Ware zur Zeit der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung. Erwirbt der Kunde das alleinige Eigentum an der neuen beweglichen Sache, überträgt er uns schon jetzt das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung und verwahrt diese mit kaufmännischer Sorgfalt für uns.
- Weiterveräußerung der von uns gelieferten Ware, gleichgültig ob unverarbeitet oder verarbeitet oder verbunden oder vermischt, ist nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang unter Eigentumsvorbehalt gestattet und nur dann, wenn die Forderung aus der Weiterveräußerung auf uns übergeht. Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist dem Kunden untersagt, ebenso die Vereinbarung eines Abtretungsverbotes. Vor Zugriffen Dritter oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen.
- Der Kunde tritt hiermit alle ihm aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund hinsichtlich der von uns gelieferten Ware jetzt oder später zustehenden Forderungen mit ihrer Entstehung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware im Voraus an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist unser Rechnungsbetrag zzgl. eines Sicherungsaufschlages von 10%, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Im Falle der Weiterveräußerung unserer Ware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung oder der Weiterveräußerung der durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entstandenen neuen Sache wird die Forderung gegen den Abnehmer des Kunden in Höhe des Rechnungswertes unserer verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Ware abgetreten oder nur in Höhe des Betrages, der unserem Anteil am Miteigentum entspricht, falls dieser niedriger ist. Das gilt auch im Falle der Veräußerung, nachdem unsere Ware durch Verbindung oder Verarbeitung wesentlicher Bestandteil einer anderen Sache geworden ist.
- Der Kunde ist bis zu unserem Widerruf ermächtigt, die Forderungen aus dem Weiterverkauf einzuziehen. Auf unser Verlangen hat der Kunde uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen, die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Schuldner erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.
- Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen um insgesamt mehr als 10%, sind wir auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. Mit Tilgung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen auf den Kunden über.
- Gefahrenübergang, Versicherung
Für Wartungen und Instandsetzungsarbeiten gilt die Sonderregelung in XI 1.1. Für Kauf- und Werklieferungsverträge geltend die nachstehenden Regelungen:
- Lieferung erfolgt ab Werk, die Gefahr geht daher mit Bereitstellung der Ware auf den Kunden über. Alle Sendungen einschließlich etwaiger Rücksendungen reisen auf Gefahr des Kunden, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
- Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, versichern wir sämtliche Sendungen auf Kosten des Käufers gegen Transportbruch. Für die Leistung durch die Versicherung bei nachweislich eingetretenem Transportschaden, (Bruch, Zerdrücken, Feuchtigkeitsschäden usw.) ist die Beibringung folgender Unterlagen erforderlich: Tatbestandsaufnahme des Transportinstitutes (z.B. bahn - oder postamtliche Bescheinigung, Spediteurquittung, usw., Originalfrachtbrief.
3. Transportschäden sind uns unverzüglich nach Erhalt der Sendung zu melden. Wir behalten uns vor, die schadhaften Teile frei jeweiligem Lieferwerk zurückzufordern. Die Schadensregulierung erfolgt entweder durch Gutschrift des betreffenden Wertes oder durch Ersatzlieferung. Wünscht der Käufer keine Versicherung gegen Transportbruch durch uns, trägt er das Risiko des Transportbruches in jedem Falle selbst.
-
Rücksendung
- Bei jeder Rücksendung von Waren - unabhängig davon ob diese auf einem gesetzlichen Anspruch des Kunden beruht oder nicht - muss uns die Ursprungsrechnung und der Ursprungslieferschein übergeben und die Menge, die Artikelnummer und der Rückgabegrund angegeben werden.
- In Einzelfällen und ausschließlich mit unserem vorherigen schriftlichen Einverständnis akzeptieren wir die Rücksendung mangelfreier Ware auch ohne Vorliegen eines gesetzlichen Anspruchs des Kunden, also aus Kulanz. Für derartige Fälle gelten die nachstehenden Regelungen, die gesetzliche Rechte des Kunden nicht einschränken. Rücksendungen, die nicht auf einem gesetzlichen Anspruch beruhen, sind nur dann gestattet, wenn es sich nicht um Sonder- oder Maßanfertigungen und keine Produkte außerhalb unseres Standardlieferprogramms handelt, die Ware originalverpackt und in fabrikneuem Zustand ist, nach Herstellungsdatum nicht älter als 4 Wochen ist und nicht unter einem Nettowarenwert von 50,00 liegt. In dem Fall einer durch uns genehmigten Rücksendung trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung. Ferner bringen wir dem Kunden 20% des Warenwertes bei der Rücksendung in Abzug. Zu erstatten sind ferner etwaige weitere Kosten z.B. für beschädigte Verpackung.
- Unter den vorgenannten Voraussetzungen (Ziffer 1 und 2) kann nur Ware zurückgenommen werden, die direkt von uns, der IBA-Aqua-Pflege-Produkte GmbH, gekauft und an den Kunden geliefert wurde. Wurde die Ware bei einem Zwischenhändler gekauft, so muss sich der Kunde mit diesem direkt in Verbindung setzen.
-
Mängelhaftung
- Der Kunde ist zur unverzüglichen Untersuchung der Lieferung oder eines erbrachten Werkes verpflichtet. §377 HGB gilt entsprechend für Werkverträge.
- Beanstandungen wegen offensichtlicher oder erkennbarer Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware, versteckte Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung schriftlich geltend gemacht werden.
- Unsere Mängelhaftung gilt nur für Mängel, die nachweislich infolge eines vor oder bei Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen eines Fabrikations- oder Materialfehlers, auftreten. Für Schäden, Mängel und Ausfälle, die u.a. aufgrund unsachgemäßer Montage oder Behandlung durch den Kunden, nicht autorisierte Änderungen an der gelieferten Ware oder durch natürlichen Verschleiß oder Abnutzung (z.B. Gleitringdichtungen, drehende Pumpenteile) eintreten, besteht kein Mängelhaftungsanspruch. Auf unsere Aufforderung hat uns der Kunde schadhafte Gegenstände zurückzusenden.
- Bei berechtigten Reklamationen wegen Mängel bessern wir nach unserer Wahl nach oder liefern Ersatz. Vor Durchführung einer eigenen Mängelbeseitigungsmaßnahme bei seinem Kunden hat der Kunde uns zu informieren und unsere Zustimmung einzuholen. Im Rahmen der Nacherfüllung übernehmen wir die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes, nicht aber die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache, es sei denn, nach dem Vertrag waren wir ursprünglich auch zum Einbau verpflichtet. Soweit sich die Versand- oder andere Kosten dadurch erhöhen, dass die Ware oder das Werk vom Kunden oder dessen Kunden ins Ausland verbracht wurde, geht die Differenz zu Lasten des Kunden. Lassen wir eine uns gesetzte angemessene Frist für die Nachlieferung oder Nachbesserung durch unser Verschulden fruchtlos verstreichen, ist die Nacherfüllung endgültig fehlgeschlagen oder lehnen wir diese ab oder ist diese für den Kunden unzumutbar, kann der Kunde vom Vertrage zurücktreten oder Minderung verlangen. Kommt es zur Ersatzlieferung oder macht der Kunde von seinem Recht auf Rücktritt vom Vertrage gebrauch, hat er die mangelhafte Sache zurückzugeben und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. Für die Ermittlung des Wertes der Nutzungen kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor und ist die Ware für den Kunden ohne Nachteil verwertbar, steht ihm lediglich das Recht zur Minderung des Vertragspreises zu.
- Für die Haftung auf Schadensersatz im Rahmen der Mängelhaftung gilt Ziffer VIII. dieser Bedingungen.
- Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei Kauf- und Werklieferverträgen 2 Jahre ab Herstellungsdatum, mindestens aber 6 Monate ab Lieferung. Bei Werkverträgen beläuft sich die Verjährungsfrist für Mängelansprüche auf 6 Monate ab Abnahme. Diese Regelungen gelten nicht für mängelbasierende Schadensersatzansprüche, für die wir gem. Ziffer VIII. dieser Bedingungen haften. Liegt im Fall von Kauf- oder Werklieferverträgen bei dem Verkauf vom Letztverkäufer an den Endverbraucher ein Verbrauchsgüterkauf gem. § 474 BGB vor, gelten für die Ansprüche des Kunden gegen uns die gesetzlichen Verjährungsfristen, wenn nicht gesondert mit uns eine Vereinbarung gem. § 478 Abs. 4 S. 1 BGB getroffen wurde
-
Allgemeine Haftung
- Schadensersatzansprüche jeglicher Art im Rahmen und außerhalb der Mängelhaftung - aus Verzug oder Unmöglichkeit, falscher Beratung, aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen Verletzung sonstiger Vertragspflichten, aus unerlaubter Handlung oder sonstigem Rechtsgrund – insbesondere auch bei Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstehen – gegen uns sind ausgeschlossen, wenn nicht die nachstehenden Regeln etwas anderes bestimmen. Eine Haftung gilt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auch im Fall der einfachen Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Sofern nicht Vorsatz vorliegt, ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vernünftigerweise voraussehbaren Schaden beschränkt. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen haben, oder bei Fehlern des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Sachschäden an privat genutzten Gegenständen und für Personenschäden gehaftet wird, sowie bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie. Aufwendungsersatzansprüche des Kunden nach §284 BGB sind insoweit abbedungen, als ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen ist. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Organe und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
-
Warenkennzeichnung
- Eine Veränderung unserer Ware bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Eine Veränderung unserer Ware und jede Sonderstempelung, die als Ursprungszeichen des Kunden oder Dritter gelten und den Anschein erwecken könnten, dass es sich um ein Sondererzeugnis handelt, sind unzulässig.
-
Exportkontrolle, zugehörige Daten und Sanktionen
- Die Ware, Daten und Dienstleistungen können unter die jeweils anwendbaren Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Vorschriften und Genehmigungen im Hinblick auf Exportkontrolle und Sanktionen fallen, insbesondere unter die Verordnung (EG)Nr. 428/2009 des Rates, die U.S. Export Administration Regulations- und alle Rechtsvorschriften, die die Vorstehenden ersetzen und/oder ergänzen, und alle Anordnungen, Gesetzte und Verordnungen, die aufgrund der Vorstehenden erlassen worden sind („Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften“).
- Unsere Leistungserfüllung steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos [und/oder sonstige Sanktionen], insbesondere unter 1. benannte Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften, entgegenstehen. Falls wir aus diesen Gründen einen bestimmten Auftrag kündigen oder eine Lieferung aussetzen, haften wir nicht für etwaige Kosten, Schäden, Strafen, etc.
- Der Kunde wird bei eigenen Ausfuhren, d.h. in Fällen in welcher er Ausführer nach den einschlägigen Gesetzten ist, die für die Produkte einschlägigen Ausfuhrvorschriften der EU bzw. der EU-Mitgliedsstaaten sowie der USA unbedingt beachten. Dazu gehört insbesondere, dass der Kunde weder direkt noch indirekt die Ware (1) an Gesellschaften, Organisationen, Unternehmen oder Einzelpersonen die in den Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften benannt sind und (2) ohne erforderliche Ausfuhrgenehmigungen oder andere rechtswirksame behördliche Genehmigungen einschließlich der Beachtung der nach den Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften erforderlichen Formalitäten, liefern wird.
- Wir sind nicht verpflichtet, Angaben oder Dokumente bezüglich nichtpräferenziellen Warenursprung (z.B. Ursprungszeugnis); Präferenziellen Warenursprung –insbesondere Präferenznachweise und (Langzeit-) Lieferantenerklärungen; Zolltarifnummer; deutschen AL-Nummer; „Export Control Classifcation Number“ gemäß Anhang I und IV der Verordnung (EG) 428/2009; “Export Control Classifcation Number“ gemäß der „U.S. Commerce Control List“ dem Kunden zur Verfügung zu stellen.
- Sofern wir im Einzelfall diesbezügliche Informationen dem Kunden zur Verfügung stellen, erfolgt dieses ohne Gewähr für die Richtigkeit der Angaben. Der Kunde erlangt hierdurch kein Recht, für zukünftige Geschäfte diese Informationen von uns zu erhalten. Sofern der Kunde nach ordnungsgemäßem Erhalt der Ware beabsichtigt, diese in ein anderes Land zu versenden (Ausfuhr), übernehmen wir keine Verantwortung oder Haftung hierfür. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass jede Ausfuhr diesen Vorschriften und Regeln entspricht.
- Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Für Verträge über die Erbringung technischer Services (insbesondere Inspektion, Wartung, Instandsetzung; im Folgenden auch: „Serviceaufträge“) gelten die Sonderregelungen dieser Vertragsziffer XI vorrangig vor den übrigen Regelungen, soweit sich diese widersprechen. Im Übrigen gelten auch die übrigen Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
-
- Zustandekommen von Aufträgen / Vertragsgegenstand
-
- Für Inspektionen, Bewertungen, Prüfungen, Beratungen (telefonisch oder persönlich) gelten, die Bestimmungen zum Dienstvertrag. Bei in Auftrag gegebenen Instandsetzungen oder Wartungsarbeiten gelten die Bestimmungen zum Werkvertrag. Erbrachte Werkleistungen sind schriftlich abzunehmen. Abweichend von Ziff. V erfolgt der Gefahrübergang mit der Abnahme.
- Grundsätzlich erfolgen alle Serviceaufträge gegen Berechnung einer Vergütung (§§ 611, 612, 631, 632 BGB). Falls der Kunde keinen entgeltpflichtigen Auftrag erteilen, sondern eine Nachbesserung im Rahmen der Sachmängelgewährleistung geltend machen will, hat er hierauf vor Aufnahme der Arbeiten schriftlich hinzuweisen. Ist der Kunde nicht unser direkter Vertragspartner eines vorangegangenen Kauf- oder Werkvertrages, ist stets von einem entgeltpflichtigen Auftrag auszugehen, da dann Sachmängelgewährleistungsansprüche aus rechtlichen Gründen ausscheiden.
- Situationsbedingt werden Serviceaufträge häufig auch mündlich erteilt. Das Schriftformerfordernis nach Punkt I. 1. gilt daher nicht für Serviceaufträge.
- Für zur Instandsetzung eingesendete Ware, bei der die Auftragserteilung durch den Kunden noch vorbehalten ist, erstellen wir ein Angebot. Bei Nichtannahme des Angebotes senden wir die Ware in demontiertem Zustand unfrei und unversichert zurück an den Kunden - soweit nichts anderes vereinbart oder mit der Ablehnung angewiesen wurde. Sollte der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen auf das Angebot reagieren, sind wir zur Berechnung von angemessenen Lagerkosten berechtigt. Wir behalten uns das Recht vor, die eingesendete Ware bis zur Begleichung der Lagerrechnung einzubehalten.
-
- Entgelt
2.1 Es gelten die Servicepreise aus den aktuellen Montagebedingungen. Reise-, Materialkosten und ggf. Unterbringungskosten werden nach Sätzen dieser aktuellen Liste gesondert berechnet. An- und Abfahrt werden nach der aktuellen Preistabelle in Abhängigkeit von Fahrtstrecke und Fahrtzeit gesondert in Rechnung gestellt.
2.2 Reguläre Arbeitszeiten sind werktags (Montag bis Freitag, sofern nicht gesetzlicher Feiertag) von 8.00 bis 17.00 Uhr. Vergütungen für Arbeiten, die in Absprache mit dem Kunden außerhalb der genannten Arbeitszeiten durchgeführt, werden, werden nach den Sätzen aus den aktuellen Montagebedingungen zum Ansatz gebracht. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Leistungserbringung stets ein Mitarbeiter des Kunden anwesend ist, der befugt ist, über die Fortsetzung der Arbeiten auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten mit entsprechenden Kostenfolgen zu entscheiden.
3. Nebenpflichten des Kunden
3.1 Der Kunde wird uns ermöglichen, die vertragsgemäßen Pflichten zu erfüllen, insbesondere durch die Gewährung von Zutritt, die kostenlose Zurverfügungstellung von Strom und Wasser und das Abstellen von qualifiziertem Personal, das uns über etwa aufgetretene Störungen, Fehler und Schäden informieren kann. Der Zugang zur Anlage muss barrierefrei sein. Wartezeiten werden nach Aufwand abgerechnet. Der Kunde wird uns auch alle für die Erbringung der Leistungen benötigten Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen, etwa bei beauftragten Inspektions- oder Wartungsarbeiten über bekannt gewordene Probleme.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Bedingungen für eine gefahrenlose Leistungserfüllung durch uns zu schaffen. Sollte der Anlagenstandort oder Teile der Anlage nicht den gesetzlichen Anforderungen zur Arbeitssicherheit entsprechen, sind wir berechtigt, die Leistungserbringung abzulehnen und den nutzlos entstandenen Aufwand (ggf. zusätzlich) in Rechnung zu stellen.
3.3 Bei Einsendung von Geräten ist vom Kunden eine von ihm ausgestellte Unbedenklichkeitsbescheinigung beizufügen, dass das Gerät mit keinerlei gesundheitsgefährdenden oder aggressiven Medien in Verbindung gebracht worden ist oder fachgerecht gereinigt wurde. Sollte diese Bescheinigung nicht beiliegen, sind wir berechtigt, die Bearbeitung zu verweigern. Sollte der Kunde auf eine entsprechende Mahnung darauf nicht innerhalb von 14 Tagen die Bescheinigung beibringen, sind wir zur Berechnung von angemessenen Lagerkosten berechtigt.
3.4 Soweit es aufgrund von Gegebenheiten des Kunden liegenden Gründen - z.B. aufgrund von baulichen Gegebenheiten – erforderlich ist, dass Serviceaufträge vor Ort durch zwei Personen ausgeführt werden, hat der Kunde dies bei Auftragserteilung mitzuteilen. Ist der Kunde unsicher, hat er auch dies mitzuteilen. Bei Verstößen sind wir berechtigt, dadurch entstehenden zusätzlichen Aufwand gesondert in Rechnung zu stellen.
3.5 Falls der Kunde nicht selbst Eigentümer des Gerätes oder der Anlage ist, hat er darauf bei Auftragserteilung hinzuweisen.
4. Leistungserbringung
Wir sind berechtigt, Leistungen an Dritte zu beauftragen und diese in eigenem Namen ausführen zu lassen, soweit es sich um qualifizierte und von uns auditierte und qualifizierte Partner handelt.
XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
1. Erfüllungsort für die Lieferung und für die Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen ist Philippsburg, bei der Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen aus Serviceaufträgen der Standort, an dem sich der Gegenstand befand als die ursprünglich beauftragte Serviceleistung zu erfüllen war.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen oder Personen, die keinen allgemeinen inländischen Gerichtsstand haben, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist Philippsburg.
Wir können nach unserer Wahl den Kunden auch an dem für seinen Sitz zuständigen Gerichtsstand verklagen.
3. Es gilt deutsches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts sind ausgeschlossen. Soweit in den Incoterms definierte Klauseln vereinbart werden, gelten diese in ihrer jeweils neuesten Fassung.
Stand Dezember 2014
IBA-Aqua-Pflege-Produkte GmbH
Geschäftsbereich TechnikCenter
Bruchstücker 56-58
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 – Anbieter, Einbeziehung der AGB
(1) Anbieter und Vertragspartner für die in unserem Online-Shop „www.iba-aqua.com“ dargestellten Waren ist IBA GmbH, Bruchstücker 56-58, 76661 Philippsburg, Telefon +49 7256 92308-0, Telefax +49 7256 92308-11, E-Mail info@iba-aqua.com (im Folgenden kurz „Anbieter“ oder „wir“).
(2) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Anbieter und dem jeweiligen Kunden. Entgegenstehenden AGB des Kunden wird widersprochen.
§ 2 – Warenangebot und Vertragsschluss
(1) Der Anbieter bietet die in diesem Online-Shop dargestellten Waren zum Kauf an. Die farbliche Darstellung der Waren auf der Internetseite kann je nach verwendetem Internetbrowser und Monitoreinstellungen des Kunden geringfügig variieren; diese Abweichungen sind technisch nie ganz vermeidbar. Warenauswahl, Vertragsschluss und Vertragsabwicklung erfolgen in deutscher Sprache.
(2) Für die im Shop dargestellten Waren gibt der Anbieter ein verbindliches Kaufangebot ab. Mit der Absendung des Bestellwunsches über den Button „zahlungspflichtig bestellen“ nimmt der Kunde das Kaufangebot an. Der Anbieter bestätigt den Vertragsschluss per E-Mail (Vertragsbestätigung).
(3) Vor Annahme des Kaufangebots wird dem Kunden eine Übersicht der für seine Bestellung erfassten Daten einschließlich der wesentlichen Merkmale der Waren angezeigt. Der Kunde hat an dieser Stelle Gelegenheit, die Daten auf mögliche Eingabefehler zu prüfen und, wenn nötig, einen oder mehrere Schritte im Bestellablauf zurückzugehen, um die Daten zu ändern oder die Bestellung insgesamt abzubrechen.
(4) Der Anbieter übersendet dem Kunden nach Vertragsschluss den Inhalt des abgeschlossenen Vertrags (Vertragstext) per E-Mail. Gleichzeitig speichert der Anbieter den Vertragstext in seiner elektronischen Datenverarbeitung.Hat der Kunde beim Anbieter ein Kundenkonto, so kann der Kunde auf den Vertragstext auch in seinem Kundenkonto zugreifen. Anderenfalls obliegt es dem Kunden, die E-Mail mit dem Vertragstext im eigenen Interesse aufzubewahren.
§ 3 – Preise und Bezahlung
(1) Alle Warenpreise verstehen sich als Gesamtpreise zzgl. Versandkosten. Die Entgelte enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
(2) Informationen zu den Versandkosten sind der jeweiligen Warenbeschreibung zu entnehmen.
(3) Zur Bezahlung seines Einkaufs kann der Kunde folgende Zahlungsmethoden nutzen: Vorkasse per Banküberweisung, Lastschrift, Lieferung auf Rechnung.
(4) Für Vorkasse-Bestellungen gilt eine Zahlungsfrist von einer Woche ab Zugang der Vertragsbestätigung. Der Anbieter legt die gewünschte Ware während der Dauer der Zahlungsfrist für den Kunden zurück. Der Anbieter behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verkaufen, wenn die Zahlung nicht fristgerecht bewirkt worden ist.
(5) Der Anbieter behält sich sein Eigentum an der gelieferten Ware vor, bis die Kaufpreisforderung vollständig beglichen ist.
§ 4 – Versand und Lieferzeit
(1) Angaben zur Lieferzeit finden sich bei der jeweiligen Warenbeschreibung. Eine Angabe in Tagen bezieht sich auf die Zeitspanne von der Zahlung durch den Kunden bis zur Zustellung der Lieferung. Bei Lieferung auf Rechnung bzw. Nachnahme versteht sich die Zeitspanne nicht ab Zahlung, sondern ab dem Tag des Vertragsschlusses.
(2) Mehrere gleichzeitig bestellte Waren werden in einer gemeinsamen Sendung geliefert; es gilt für die gemeinsame Sendung die Lieferzeit der Ware mit der längsten Lieferzeit. Wünscht der Kunde die Lieferung einer bestimmten Ware mit kürzerer Lieferzeit vorab, muss er diese Ware separat bestellen.
(3) Wenn eine Lieferung fehlschlägt, weil der Kunde die Lieferadresse falsch oder unvollständig angegeben hat, erfolgt ein erneuter Zustellversuch nur, wenn der Kunde die unmittelbaren Kosten des erneuten Versands übernimmt. Diese Kosten entsprechen den bei Vertragsschluss vereinbarten Versandkosten.
§ 5 – Verbraucher-Widerrufsrecht
(1) Einem Kunden, der als Verbraucher kauft, steht ein Widerrufsrecht gemäß den gesetzlichen Bedingungen zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
(2) Einem Verbraucher mit ständigem Aufenthalt außerhalb Deutschlands räumt der Anbieter ein Verbraucher-Widerrufsrecht gemäß den deutschen Voraussetzungen und Rechtsfolgen auch dann ein, wenn das nationale Recht des Verbrauchers kein Widerrufsrecht vorsieht oder den Widerruf an eine kürzere Frist oder an eine strengere Form knüpft als nach deutschem Recht.
§ 6 – Gewährleistung (Mängelhaftung)
Es bestehen Gewährleistungsansprüche des Bestellers (auch Mängelhaftungsrechte genannt) gemäß den gesetzlichen Vorschriften.
§ 7 – Außergerichtliche Streitbeilegung
(1) Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten stellt die Europäische Union eine Online-Plattform („OS-Plattform”) zur Verfügung unter der Adresse https://ec.europa.eu/consumers/odr.
(2) Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 8 – Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern mit ständigem Aufenthalt im Ausland findet das deutsche Recht jedoch keine Anwendung, soweit das nationale Recht des Verbrauchers Regelungen enthält, von denen zu Lasten des Verbrauchers nicht durch Vertrag abgewichen werden kann.
(2) Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen als unwirksam oder undurchführbar erweisen, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.